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Breitbandausbau

Breitbandausbau Teil 4

Die Gemeinde Berg beteiligt sich zum vierten Mal am Breitband Förderprogramm

 

Zur Unterstützung des Gigabit-/Glasfaser-Ausbaus beteiligt sich die Gemeinde Berg an den Breitbandförderprogrammen des Bundes ( Gigabit-RL Bund 2.0)  und des Landes (BayGibitR)

 

Die Veröffentlichungen des Gigabit Programm des Bundes finden Sie unter: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do

 Breitbandausbau 

 

Nachfolgend informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Bayerischen Gigabit Förderprogramms und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (25.07.2023)

 

Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Gemeinde Berg in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL Bund 2.0)“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)“ eine kombinierte Markterkundung durch.

 

Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do

 

Die nach Gigabit-RL Bund 2.0 veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Kommune in beide Verfahren einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.

 
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (25.07.2023)

 

Die Gemeinde Berg plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Phase ist noch nicht bekannt, für welche Adressen eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Hierzu wurde eine Adressliste des gesamten Versorgungsbereichs der Gemeinde Berg auf der oben genannten Plattform zur Verfügung gestellt.

 

Die Kommune führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß „Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren“  (veröffentlicht unter Punkt 2 auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrums: https://www.schnelles-internet.bayern.de/gigabit/musterdokumente.html)  durch.

Breitbandausbau Teil 3

 

Die Gemeinde Berg beteiligt sich zum dritten Mal am Breitband Förderprogramm des Freistaates Bayern.

 

Ziel dieses 3. Verfahrens ist es, die restlichen geförderten „Weißen Flecken - Breitbandanschlüsse unter 30 Mbit/s im Download“  weitestgehend zu erschließen.

 

Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 Breitbandausbau 

 

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (21.02.2018)

 

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand zur Verfügung stehender Information und/oder öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

 

Die Ist-Versorgung für die Gemeinde Berg kann über den unten stehenden Link abgerufen werden: http://www.berg-ofr.de/breitbandausbau-teil-3
 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (21.02.2018)

 

Die Gemeinde Berg veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie ein Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

 

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

 

Die Gemeinde Berg bittet daher mit dem unten hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 29.03.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis  (16.08.2018)

 

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Berg vom 23.02.2018  bis zum 29.03.2018 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.   Die Ergebnisse der Markerkundung können unten im Downlooadbereich unter „Gemeinde Berg Markterkundung Ergebnis“  eingesehen werden.

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (16.08.2018)

 

Hinweis:  Aus gegebener Veranlassung, wurde das Auswahlverfahren (veröffentlicht am 16./24. August 2018) von der Gemeinde Berg aufgehoben

 

Die Gemeinde Berg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

 

Die Gemeinde Berg bittet mit der Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen im Download-Bereich,  Angebote bis zum 08.10.2018 einzureichen.

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (08.10.2018) - Wiederholung

 

Die Gemeinde Berg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

 

Die Gemeinde Berg bittet mit der Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen im Download-Bereich  "NEU",  Angebote bis zum 13.11.2018 einzureichen.

 

Förderschritt 5:  Auswahlverfahren Ergebnis (17.12.2018)

 

Die Bekanntmachung der Gemeinde Berg bezüglich er vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann unten in Downloadbereich eingesehen werden.

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (27.06.2019)

 

Die Gemeinde hat den von der Regierung von Oberfranken erstellten positiven Förderbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern erhalten.

 

Der Förderbescheid wurde am 27.06.2019 vom Bayerischen Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Herrn Albert Füracker, an den Zweiten Bürgermeister Hans-Jürgen Kießling überreicht.

Zuwendungsbescheid

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (19.08.2019)

 

Der Kooperationsvertrag zwischen  der Gemeinde Berg und der Thüga SmartService GmbH zum Breitbandausbau  (3. Verfahren) wurde geschlossen.

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Berg  zum Kooperationsvertrag kann unten im Download-Bereich eingesehen werden: „Gemeinde Berg Stellungnahme zum Kooperationsvetrag“.

Kooperationsvertrag

 

Downloads

Breitbandausbau Teil 2

Die Gemeinde Berg beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.


Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 Breitbandausbau 

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (31.07.2017)

 

Die Erste Bürgermeitsterin Frau Patricia Rubner und Herr Peter Hornfischer von der Thüga SmartService GmbH haben am 20.07.2017 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in der Gemeinde Berg unterzeichnet.

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Berg zum Kooperationsvertrag kann im unten hinterlegten Dokument eingesehen werden.

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheides (31.07.2017)

 

Der Gemeinde Berg ist am 17.07.2017 ein weiterer Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden.

 

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (25.04.2017)

 

Die Bekanntmachung der Gemeinde Berg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann unten im Download-Bereich eingesehen werden.

 

Förderschritt 4: Wiederholung Auswahlverfahren Bekanntmachung (21.12.2016)

 

Die Gemeinde Berg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

 

Die Angebote sind bis zum 23.02.2017, 12:00 Uhr,  einzureichen.

 

Die Details zum Auswahlverfahren sind in den unten hinterlegten Dokumenten und Plänen zum Download bereitgestellt.


Hinweis vom 21.12.2016

 

Aus gegebener Veranlassung wurde das Auswahlverfahren (veröffentlicht am 12. Oktober 2016) von der Gemeinde Berg aufgehoben.

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (11.10.2016)

 

Die Gemeinde Berg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

 

Die Angebote sind bis zum 14.12.2016, 12:00 Uhr,  einzureichen.

 

Die Details zum Auswahlverfahren sind in den unten hinterlegten Dokumenten und Plänen zum Download bereitgestellt.

 

Förderschritt 3: Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

 

Die Gemeinde hat vom 23.06.2016 bis 25.07.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Berg und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.

 

Die Ergebnisse der Markterkundung sind im unten hinterlegten Dokument beschrieben.

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (21.06.2016)


Die Gemeinde Berg veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie ein Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Gemeinde Berg bittet daher mit dem unten hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 25.07.2016 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (21.06.2016)


Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung für die Gemeinde Berg kann über den unten stehenden Link abgerufen werden.

 

Downloads

Breitbandausbau Teil 1

Die Gemeinde Berg beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.


Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 Breitbandausbau 

 

Förderschritt 8: Fördersteckbrief (15.03.2016)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete finden Sie in dem unten hinterlegten Dokument.

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (03.03.2016)

 

Erster Bürgermeister Peter Rödel und Peter Hornfischer von der ThügaMetering Service GmbH (TMS) aus Naila haben am 03.03.2016 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in der Gemeinde Berg unterzeichnet.

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Berg bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie in dem unten hinterlegten Dokument.

Kooperationsvertrag.

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (18.11.2015)

 

Die Gemeinde hat den von der Regierung von Oberfranken erstellten positiven Förderbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern erhalten.

 

Der Förderbescheid wurde am 13. November 2015 vom Bayerischen Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Herrn Dr. Markus Söder, an den Ersten Bürgermeister Peter Rödel überreicht.

Übergabe Förderbescheide

 

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (12.08.2015)

 

Die Gemeinde Berg hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen.

 

Die Auswahlentscheidung kann in dem unten hinterlegten Dokument eingesehen werden.

 

Förderschritt 4: Bekanntmachung zur Durchführung eines Auswahlverfahrens

 

Die Gemeinde Berg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 BbR durch.

 

Die Angebote sind bis 29.05.2015, 12.00 Uhr, einzureichen.

 

Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Köditz (www.gemeinde-koeditz.de).

 

Die Details zum Auswahlverfahren sind in den unten hinterlegten Dokumenten und Plänen zum Download bereitgestellt.

 

Förderschritt 3: Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

 

Die Gemeinde Berg hat vom 21.08.2014 bis 10.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Berg und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de. Zusätzlich wurden mit Schreiben vom 21.08.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung individuell zu ihren Ausbauplänen befragt. Die Ergebnisse der Markterkundung sind im unten hinterlegten Dokument beschrieben.

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (21.08.2014)


Die Gemeinde Berg veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie ein Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Gemeinde Berg bittet daher mit dem unten hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 10.10.2014 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (21.08.2014)


Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung für die Gemeinde Berg kann über den unten stehenden Link abgerufen werden.

 

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