Anzeige einer Veranstaltung (Art 19 Abs. 1 LStVG)
Die Anzeige ist mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn einzureichen
Bei verspäteter Anzeige kann u.U. keine sicherheitsrechtliche Bewertung der Veranstaltung mehr durchgeführt werden, was eine Ablehnung zur Folge haben kann