Anzeige einer Veranstaltung (Art 19 Abs. 1 LStVG)

  • Die Anzeige ist mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn einzureichen

  • Bei verspäteter Anzeige kann u.U. keine sicherheitsrechtliche Bewertung der Veranstaltung mehr durchgeführt werden, was eine Ablehnung zur Folge haben kann

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Sicherheitsabfrage

 
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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.