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Anzeige einer Veranstaltung (Art 19 Abs. 1 LStVG)

  • Die Anzeige ist mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn einzureichen

  • Bei verspäteter Anzeige kann u.U. keine sicherheitsrechtliche Bewertung der Veranstaltung mehr durchgeführt werden, was eine Ablehnung zur Folge haben kann

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Zelt wird errichtet  
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
 
 
 
   
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
   
 
 
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